Das nachfolgende Fallbeispiel (die Namen sind fiktiv und es besteht kein Zusammenhang mit echten Personen) zeigt eine mögliche Situation auf, welche für eine Stiftungsgründung in Frage kommt, da helfen wir Ihnen gerne mit einem kostenlosen Erstgespräch, die richtige Lösung zu finden.
Erbschaft ohne eigene Erbfolge
Frau Keller aus W. verfügt über ein grösseres Vermögen, welches rund zu einem Drittel in Form von einem Einfamilienhaus und zwei Mietliegenschaften sowie zu zwei Dritteln aus Wertschriften und Barvermögen besteht. Sie ist alleinstehend und hat keine direkten Erben und sucht nach einer Lösung, mit dem Vermögen in der Region etwas Sinnvolles zu unterstützen. Dabei stehen soziale Organisationen und ihr grosses Interesse an der Forschung als Verwendungszweck im Vordergrund. Der Treuhänder von Frau Keller ist auf die Zürich Park Side Stiftung aufmerksam geworden und möchte gerne Lösungsvorschläge.
Die Stiftung offeriert für diese Lösung zwei Ansätze. Einerseits kann eine eigene Stiftung, welche durch die Economic Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Treuhänder (sofern er sich akkreditiert) geführt wird. Als kostengünstigere Alternative kommt aber auch eine Zustiftung in die Zürich Park Side Stiftung mit entsprechenden Weisungen zur Verwendung in Frage. Mit beiden Lösungen kann der Stifterwillen vollumfänglich umgesetzt werden. Die erste Lösung ist mit höherem Kostenaufwand verbunden (kann in der Grössenordnung von 5 – 15‘000 Franken liegen) für die Gründung und muss auch künftig einen gewissen Kostenanteil für die Verwaltung aufbringen. Die zweite Lösung ist dagegen günstig, da nur die Beratung und Umsetzung einmalige Kosten bewirkt (Grössenordnung
3 – 5‘000 Franken).