Vor allem älteren Stiftungen fällt es manchmal schwer, die Geschäftsführung und den Stiftungsrat sicherzustellen. Anhand eines Fallbeispiels (Namen sind fiktiv und haben keinen Zusammenhang mit echten Personen) wird aufgezeigt, wie eine solches Problem gelöst werden könnte.
Übernahme der Verwaltung einer bestehenden Stiftung
Die Paul Kundert Stiftung aus T. ist eine ältere Stiftung, welche aus verschiedenen Gründen nicht mehr ausreichend verwaltet werden kann. Zum einen hat sie eine sehr enge Definition des Stiftungszweckes, die heute nicht mehr umsetzbar ist. Zum anderen werfen die rund 1.3 Mio. Franken in Obligationen angelegtem Stiftungsvermögen kaum noch genügend Ertrag ab, um die laufenden Kosten von rund Fr. 6 – 7‘000 pro Jahr für die Verwaltung (kleines Treuhandbüro in T., Inhaber kurz vor der Pensionierung) zu decken. Ausschüttungen wurden daher in den vergangen Jahren nicht mehr vorgenommen. Nach dem Tod von Frau Kundert sind auch keine Stiftungsräte mehr eingetragen und die Fortsetzung der Stiftung ist neu zu regeln. Die Erben treten an die Economic Zürich Park Side Stiftung heran, um eine neue, nachhaltige Lösung zu suchen.
Die Economic Zürich Park Side Stiftung schlägt den Erben in Zusammenarbeit mit dem Treuhänder eine neue Regelung vor, welche sowohl dem Stiftungszweck gerecht wird als auch die langfristige Umsetzung sicherstellt. Die Stiftung nimmt die notwendigen Anpassungen im Reglement (Organisation, Verwendung) vor und klärt mit der Stiftungsaufsicht alle offenen Fragen dazu ab. Gleichzeitig wird die Verwaltung durch einen akkreditierten Partner auf den Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe des Treuhänders kostengünstig übernommen. Für die gesamte Neuregelung entstehen Kosten von 10 – 18‘000 Franken.